Elektronisches Nachweisverfahren

Die elektronische Abwicklung des Nachweisverfahrens (eANV) über die Entsorgung gefährlicher Abfälle wurde zum 01.04.2010 zur Pflicht.
Was bedeutet eANV?
Die Entsorgungsvorgänge für gefährliche Abfälle müssen ab dem 01.04.2010 auf elektronischem Weg erstellt, signiert, verteilt, registriert und überwacht werden. Das heißt, Nachweisdokumente wie Begleitscheine und Entsorgungsnachweise müssen digital signiert und über die ZKS (zentrale Koordinationsstelle) versendet werden.
Wer ist betroffen?
Betroffen sind Abfallerzeuger, welche gefährliche Abfälle erzeugen bzw entsorgen lassen möchten. Hier kommen zwei verschiedene Möglichkeiten in betracht:
Sammelentsorgung (SN)
Einzelentsorgung (EN)
Wann tritt das eANV in Kraft?
Grundsätzliche Einführung der Nachweisverordnung:
Ab 01. Februar 2007 mit der Einführung der Registerpflicht und dem Begriff gefährlicher / nicht gefährlicher Abfall.
Besondere Einführung der Pflicht zur elektronischen Nachweisführung mit Signatur:
01. April 2010 für die Entsorger und Entsorgungsanlagen
01. Februar 2011 für die Beförderer und Erzeuger.
In der Übergangszeit im Jahre 2010 / 2011 wird der Begleitschein auf einem Quittungsbeleg per Hand unterschrieben.
Die Erzeuger und Beförderer müssen erst ab 1.2.2011 signieren, in der Zwischenzeit wird jeweils ein „Quittungsbeleg“, ein gedruckter, unterschriebener Begleitschein übergeben. Der Entsorger hat es jedoch sofort elektronisch zu verarbeiten und zu signieren.
Das elektronische Register ist jedoch ab 1.04.10 für alle Pflicht.
Wie funktioniert das elektronische Verfahren?
Statt der bisherigen Papierformulare werden die elektronischen Formulare am PC ausgefüllt. An die Stelle der handschriftlichen Unterschrift tritt die elektronische Signatur. Jeder betroffene Abfallerzeuger benötigt ein Postfach bei der ZKS. Diese nimmt alle Nachweisdaten entgegen und verteilt sie in die entsprechenden Postfächer. Hierzu müssen sich die Nachweispflichtigen bei der ZKS-Abfall registrieren.

Was benötigen Sie?
Sie benötigen einen PC mit Internetanschluss, Signaturkarte, Kartenlesegerät und Nachweis-Software.
Teilnahmemöglichkeiten am elektronischen Abfallnachweisverfahren:
Variante 1 / Länder-eANV
Verpflichtete nutzen kein eigenes EDV. Die Daten werden über das Länder-eANV (Internetzugriff) direkt erfasst und übertragen. (geeignet für kleine Firmen)
Variante 2 / Softwarekomponente
Eigenständiges Softwaremodul, welches an vorhandene Software angeschlossen werden kann. (Geeignet für Firmen, die bereits eine innerbetriebliche Softwarelösung nutzen)
Variante 3 / Providerlösung
Dezentraler eANV- Dienstleister, der im Auftrag des Kunden alle erforderlichen Maßnahmen aus der Umsetzung der elektronischen Nachweisführung übernimmt.
(Geeignet für Firmen, die eine externe Provider-Lösung mit entsprechendem Service bevorzugen z.B. NSUITE)



