Generalinspektion Leichtflüssigkeitsabscheider nach DIN 1999-100

In Abständen von höchstens fünf Jahren (bei Abscheideranlagen die in Wasserschutzzonen liegen alle 2,5 Jahre) müssen Abscheideranlagen einer Generalinspektion durch Fachkundige bzw. Sachverständige (in Thüringen und Hessen) unterzogen werden.
Generalinspektion nach DIN EN 858-1 und DIN 1999-100
Vor Inbetriebnahme der Abscheideranlage, sowie danach in Abständen von 5 Jahren, ist nach vorheriger Entleerung und Reinigung, auf Grundlage der oben genannten Normen, eine Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung aller Anlagenkomponenten, sowie der Zulaufleitungen (nach DIN 1610) durch einen Fachkundigen für Abscheidertechnik erforderlich und durchzuführen.
Anforderungen der Generalinspektion:
Entleerung und Reinigung der Abscheideranlage
Überprüfung baulicher Zustand und der elektrischen Anlagen und Einrichtungen
Überprüfung Einbauteile und Innenbeschichtung
Überprüfung Schwimmertarrierung
Überprüfung der Überhöhung der Abscheideranlage
Dichtheitsprüfung der Anlagenkomponenten
Dichtheitsprüfung der Zulaufleitung
Überprüfung des Betriebstagebuchs
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