Generalinspektion Leichtflüssigkeitsabscheider nach DIN 1999-100

In Abständen von höchstens fünf Jahren (bei Abscheideranlagen die in Wasserschutzzonen liegen alle 2,5 Jahre) müssen Abscheideranlagen einer Generalinspektion durch Fachkundige bzw. Sachverständige (in Thüringen und Hessen) unterzogen werden.

Generalinspektion nach DIN EN 858-1 und DIN 1999-100

Vor Inbetriebnahme der Abscheideranlage, sowie danach in Abständen von 5 Jahren, ist nach vorheriger Entleerung und Reinigung, auf Grundlage der oben genannten Normen, eine Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung aller Anlagenkomponenten, sowie der Zulaufleitungen (nach DIN 1610) durch einen Fachkundigen für Abscheidertechnik erforderlich und durchzuführen.

Anforderungen der Generalinspektion:

Entleerung und Reinigung der Abscheideranlage

Überprüfung baulicher Zustand und der elektrischen Anlagen und Einrichtungen

Überprüfung Einbauteile und Innenbeschichtung

Überprüfung Schwimmertarrierung

Überprüfung der Überhöhung der Abscheideranlage

Dichtheitsprüfung der Anlagenkomponenten

Dichtheitsprüfung der Zulaufleitung

Überprüfung des Betriebstagebuchs

Dokumentation:

Abschlussbericht Generalinspektion

Arbeitsbericht Dichtheitsprüfung

Lageplan (Skizze)

Schachtplan (Skizze)

Prüfprotokolle

Messmethoden:

EDV – gesteuerte Prüfanlagen

EDV – basierende Erfassung aller relevanten Daten

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