Prüfzulassung des Landes Schleswig-Holstein

Die Firma Kummetat verfügt über die Zulassung eines Fachkundigen nach § 2 Abs. 2 der Landesverordnung über die Zulassung von Fachkundigen für die Untersuchung von allgemein bauaufsichtlich zugelassenen Abwasservorbehandlungsanlagen (ZFVO) für den Untersuchungsbereich "Leichtflüssigkeitsabscheider für Benzin und Öl (incl. Koaleszenzabscheider)".

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