Generalinspektion für Leichtflüssigkeitsabscheider & Fettabscheider

Als Fachbetrieb sind wir für alle gesetzlichen und technischen Anforderungen rund um das Thema Generalinspektion von Abscheideanlagen und Zulaufleitungen Ihr richtiger Ansprechpartner. Sie profitieren von der Wirtschaftlichkeit unserer Angebote und der Bequemlichkeit einer All-Inklusive Lösung.

Als Betreiber eines Öl- und Benzinabscheiders (Leichtflüssigkeitsabscheider) sind Ihnen die Anforderungen vermutlich bekannt: In Abständen von höchstens fünf Jahren (bei Abscheideranlagen in Wasserschutzzonen sind es 2,5 Jahre) müssen Abscheideranlagen einer Generalinspektion durch Fachkundige bzw. Sachverständige (in Thüringen und Hessen) unterzogen werden. Nach vorhergehender Entleerung und Reinigung erfolgt auf Grundlage der genannten Normen jede Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung aller Anlagenkomponenten, sowie der Zulaufleitungen (nach DIN 1610). Diese Generalinspektion (DIN EN 858-1 und DIN 1999-1009) muss auch vor Inbetriebnahme einer Abscheideranlage erfolgen.

Ähnliche Bestimmungen gelten auch für die Generalinspektion von Fettabscheidern: Unser LGA - zertifiziertes Fachpersonal prüft in diesem Falle alle in der DIN 4040-100 bzw. DIN EN 1825-2 geforderten Punkte. Als Fachkundige für Abscheidertechnik kommen wir zu Ihnen und führen komplette Generalinspektionen pflichtgemäß und rückinformationssicher durch.

Sie haben weitergehende Fragen zum Thema Generalinspektionen? Natürlich steht Ihnen unser freundliches Team jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach und bequem über unsere Hotline.

Unsere Generalinspektionen im Schnell-Ckeck:

  • Generalinspektionen vor Inbetriebnahme von Leichtflüssigkeits- und Fettabscheidern
  • Generalinspektionen bei laufender Wartung alle 5 Jahre
  • Generalinspektionen von Abscheideranlagen in Wasserschutzzonen alle 2,5 Jahre
  • Gereralinspektionen der Zulaufleitungen nach DIN 1610
  • Sachverständigenstelle nach WHG Anhang 49 für Hessen und Thüringen
  • Prüfung von Abscheideranlagen mit Zulassung vom Senat Hamburg

Informationen

  • Entleerung und Reinigung der Abscheideranlage
  • Überprüfung baulicher Zustand und der elektrischen Anlagen und Einrichtungen
  • Überprüfung Einbauteile und Innenbeschichtung
  • Überprüfung Schwimmertarrierung
  • Überprüfung der Überhöhung der Abscheideranlage
  • Dichtheitsprüfung der Anlagenkomponenten
  • Dichtheitsprüfung der Zulaufleitung
  • Überprüfung des Betriebstagebuchs

Alle diese Aufgaben können wir fachgerecht für Sie übernehmen. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie Ihren Beratungstermin.

Auf der Grundlage aller relevanten Normen erstellen wir selbstverständlich eine umfassende Dokumentation der Generalinspektionen. Diese umfasst im Normalfall folgende Dokumente:

Abschlussbericht Generalinspektion
Arbeitsbericht Dichtheitsprüfung
Lageplan (Skizze)
Schachtplan (Skizze)
Prüfprotokolle

Falls Sie weitere Fragen zur Dokumentation von Generalinspektionen nach DIN EN 858-1, DIN 1999-100, DIN 4040 und DIN 1610 haben sollten sind wir gerne als Ansprechpartner für Sie da. Kontaktieren Sie uns.

Auf Wunsch informieren wir Sie gerne auch über die angewandten Verfahren und Messmethoden. Grundsätzlich arbeiten wir mit EDV-gesteuerten Prüfanlagen sowie einer EDV-basierenden Erfassung aller relevanten Daten. Damit können wir Ihnen eine vollständige Dokumentation in digitaler und analoger Form übergeben.

Falls Sie dazu konkrete Fragen oder Wünsche haben kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.