Kummetat Entsorgung: nachhaltig - verantwortungsvoll - umweltgerecht

Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb haben wir uns auf die Entsorgung von flüssigen und schlammförmigen Abfällen (Nassabfällen) spezialisiert. Für unsere Kunden und im Dienste der Umwelt sind unsere Teams und Fahrzeuge bundesweit im Einsatz.

Durch das Betreiben unserer eigenen, zentral gelegenen Abfallbehandlungsanlage, können wir unseren Partnern marktfähig interessante Preise auf dem Gebiet der Abscheider-Entsorgung anbieten. Dies gilt deutschlandweit für alle flüssigen und schlammartigen Abfälle aus Abscheideanlagen der Industrie, des Handwerks, im Gewerbe, der Gastronomie, dem Hoch- und Tiefbau, städtischen Entsorgungseinrichtungen oder landwirtschaftlichen Betrieben.

Folgende Abfälle übernehmen und entsorgen wir fachgerecht:

Öl- und Benzinabscheiderinhalte, Fettabscheiderinhalte, Altöl und ölverschmutzte Betriebsmittel, Fäkalschlamm, Deponiesickerwasser, Sonderabfall/Industrieabwasser, Löschwasser.

Entsorgungslösungen & Logistik von Kummetat im Überblick:

  • Bundesweite Entsorgung von Öl- und Benzinabscheiderinhalten
  • Entsorgung von Kleinkläranlagen (regional)
  • Bestandsaufnahme von Abwasserbehandlungsanlagen
  • Betrieb einer eigenen Abfallbehandlungsanlage nach BImSchG
  • Elektronische Abwicklung des Nachweisverfahrens (eANV)
  • Business to Business Lösungen: Übernahme von Abfällen zur Entsorgung
  • Entsorgungsangebote im Rahmen von Serviceverträgen

Informationsübersicht: Entsorgung Abscheider-Inhalte

Sie, als Betreiber einer Abscheideranlage, müssen diese eigenverantwortlich und regelmäßig durch einen Fachbetrieb entsorgen lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese regelmäßigen Intervalle bis auf 5 Jahre verlängert werden.

Der gesamte Inhalt der Abscheideranlagen, inkl. Öl – Wasserphase und den Schlämmen, muss fachgerecht entsorgt werden. Diese Inhalte gelten als gefährlicher Abfall und werden unter folgenden Abfallschlüssel - Nummern eingestuft:

130501* - feste Abfälle aus Sandfanganlagen und Öl-/ Wasserabscheidern
130502* - Schlämme aus Öl- / Wasserabscheidern
130508* - Abfallgemische aus Sandfanganlagen und Öl-/ Wasserabscheidern

Das Sternchen hinter den Schlüsselnummern steht für die Spezifikation „gefährlicher Abfall“. Für Sie bedeutet das, dass die Abscheiderinhalte einer gesonderten Überwachung (elektronische Nachweisverordnung etc.) und Behandlung unterliegen!

Bei Übernahme dieser gesamten Inhalte des Leichflüssigkeitsabscheiders in den Saugwagen sind diese als Abfall zu deklarieren und müssen komplett entsorgt bzw. verwertet werden! Mit der ordnungsgemäßen und schadlosen Entsorgung dieser Abfälle werden Sie als Anlagenbetreiber Ihrer Sorgfaltspflicht gemäß Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz gerecht.

Nach DIN 1999 Teil 100 Ziffer 14.5 hat eine Entleerung bzw. Reinigung eines Ölabscheiders zu erfolgen, wenn:

  • die Hälfte des Schlammfangvolumens bzw.
  • 80 % der Ölspeichermenge des Abscheiders erreicht wird bzw.
  • bei Leichtflüssigkeitsabscheidern von z. B. VAwS Anlagen / Betankungsflächen das erforderliche Rückhaltevolumen erreicht ist.

Entsorgungsintervalle von bis zu 5 Jahren können erzielt werden, wenn:

  • an der Leichtflüssigkeitsabscheideranlage nach DIN 1999 Teil 100 Ziffer 14.3 die (ohnehin vorgeschriebene) monatliche Eigenkontrolle durch sachkundiges Personal durchgeführt wird;
  • an der Abscheideranlage nach DIN 1999 Teil 100 Ziffer 14.4 eine halbjährliche Wartung durch Fachbetriebe durchgeführt wird;
  • diese Ergebnisse im Betriebstagebuch dokumentiert sind;
  • an der Leichtflüssigkeitsabscheideranlage nach DIN 1999 Teil 100 Ziffer 14.6 die Generalinspektion (alle fünf Jahre) durch Fachbetriebe durchgeführt wird.

Wir können Sie in diesem Zusammenhang sehr gerne beraten und Ihnen ein individuelles, bequemes und besonders wirtschaftliches Entsorgungskonzept vorschlagen. Kontaktieren Sie uns.

Nach DIN 4040 Teil 100 Ziffer 12.2 sind Fettabscheider-Anlagen möglichst 14-tägig, mindestens jedoch monatlich vollständig zu entleeren und wieder mit Wasser zu befüllen. Wir bieten Ihnen dafür einen umfassenden Dienst und Komplettservice. Dieser beinhaltet im Normalfall folgende erforderlichen Leistungen:

  • Absaugen des Abscheiderinhaltes
  • Komplettreinigung des Abscheiders
  • Hydrodynamisches Reinigen aller Bauteile und Leitungen
  • Wiederbefüllung und Funktionskontrolle
  • Transport zur geeigneten Verwertungsstelle

Falls Sie Fragen zu Ihrem Fettabscheider haben oder ein individuelles Angebot wünschen sind wir gerne als Ansprechpartner für Sie da. Kontaktieren Sie uns.

Für die Entsorgung einer Kleinkläranlage rücken wir mit dem richtigen Gerät an: Mit Hilfe unserer Saug- und Spülfahrzeuge gewährleisten wir Ihnen somit eine schnelle, saubere und ordnungsgemäße Entsorgung sowie einen fachgerechten Transport Ihres Fäkalschlammes. Auf Wunsch leeren wir Ihre Kleinkläranlage komplett und führen eine Hydrodynamische Reinigung der Anlage durch. Falls Sie in Thüringen eine Kleinkläranlage betreiben, stehen wir gerne als Ihr Ansprechpartner zur Verfügung.

Zudem finden Sie unter folgendem Link wichtige Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Entsorgung und Wartung von Kleinkläranlagen:

Wir betreiben eine eigene Anlage zur chemisch-physikalischen Behandlung und Aufbereitung bestimmter Abfälle: Abscheiderinhalte, Schlämme und Ölhaltige Abwässer. Das ermöglicht uns eine schnelle und effiziente Verarbeitung der Abfälle und eine bundesweit kundenorientiere und besonders wirtschaftliche Entsorgungsleistung.

Unter strikter Einhaltung der behördlich vorgeschriebenen Grenzwerte, garantieren wir mit Hilfe unseres firmeninternen Labors und in Zusammenarbeit mit anderen staatlich anerkannten Laborgruppen, sowie geeignetem Fachpersonal, eine ordnungsgemäße Entsorgung und Verarbeitung der anfallenden Abfälle. Stetige Abwasseranalysen, Überwachung, sowie Dokumentation und unser Qualitätsmanagement sichern eine fachgerechte, umweltschonende Behandlung und Aufbereitung „Ihrer“ Abfälle zu.

Für Fragen dazu oder für weiterführende Informationen sind wir gerne als Ansprechpartner für Sie da. Kontaktieren Sie uns.

Die elektronische Abwicklung des Nachweisverfahrens (eANV) über die Entsorgung gefährlicher Abfälle wurde zum 01.04.2010 zur Pflicht. Deshalb stellen wir im Folgenden die wichtigen Informationen für Sie zusammen:

Was bedeutet eANV?

Die Entsorgungsvorgänge für gefährliche Abfälle müssen ab dem 01.04.2010 auf elektronischem Weg erstellt, signiert, verteilt, registriert und überwacht werden. Das heißt, Nachweisdokumente wie Begleitscheine und Entsorgungsnachweise müssen digital signiert und über die ZKS (zentrale Koordinationsstelle) versendet werden.

Wer ist betroffen?

Betroffen sind Abfallerzeuger, welche gefährliche Abfälle erzeugen bzw. entsorgen lassen möchten. Hier kommen zwei verschiedene Möglichkeiten in Betracht:

  • Sammelentsorgung (SN)
  • Einzelentsorgung (EN)

Wie funktioniert das elektronische Verfahren?

Statt Papierformularen werden die elektronischen Formulare seit dem 01. April 2010 am PC ausgefüllt. An die Stelle der handschriftlichen Unterschrift tritt die elektronische Signatur. Jeder betroffene Abfallerzeuger benötigt ein Postfach bei der ZKS (Zentrale Koordinierungsstelle). Diese nimmt alle Nachweisdaten entgegen und verteilt sie in die entsprechenden Postfächer. Hierzu müssen sich die Nachweispflichtigen bei der ZKS-Abfall registrieren.

Was benötigen Sie?

Sie benötigen selbstverständlich einen PC mit Internetanschluss, eine Signaturkarte, ein Kartenlesegerät und die Nachweis-Software.

Ihre Teilnahmemöglichkeiten am elektronischen Abfallnachweisverfahren:

Variante 1: Länder-eANV
Verpflichtete nutzen kein eigenes EDV. Die Daten werden über das Länder-eANV (Internetzugriff) direkt erfasst und übertragen (Gut geeignet für kleine Firmen).

Variante 2: Softwarekomponente
Eigenständiges Softwaremodul, welches an vorhandene Software angeschlossen werden kann. (Geeignet für Firmen, die bereits eine innerbetriebliche Softwarelösung nutzen).

Variante 3: Providerlösung
Dezentraler eANV- Dienstleister, der im Auftrag des Kunden alle erforderlichen Maßnahmen aus der Umsetzung der elektronischen Nachweisführung übernimmt. (Geeignet für Firmen, die eine externe Provider-Lösung mit entsprechendem Service bevorzugen z.B. NSUITE).

Falls Sie noch Fragen zum Elektronischen Nachweisverfahren (eANV) für die Entsorgung gefährlicher Abfälle haben, sind wir als Entsorgungsfachbetrieb gerne als Ansprechpartner für Sie da. Kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.