Generalinspektion Leichtflüssigkeitsabscheider
Abscheideranlagen müssen in Abständen von höchstens fünf Jahren einer Generalinspektion durch Fachkundige bzw. Sachverständige (in Thüringen und Hessen) unterzogen werden. Dazu bedarf es unter anderem der Entleerung und Reinigung der Abscheideranlgae, sowie der Überprüfung der Einbauteile und Innenbeschichtung.
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