Elektronisches Nachweisverfahren
Die Entsorgungsvorgänge für gefährliche Abfälle müssen ab dem 01.04.2010 auf elektronischem Weg erstellt, signiert, verteilt, registriert und überwacht werden. Dazu dient die "eANV", die elektronische Abwicklung des Nachweisverfahrens. Dabei sind Abfallerzeuger betroffen, welche gefährliche Abfälle erzeugen bzw entsorgen lassen möchten.